Thomas Loose - Schädlingsbekämpfung p e s t c o n t r o l s e r v i c e j e n a
Thomas Loose - Schädlingsbekämpfungp e s t    c o n t r o l    s e r v i c e    j e n a

bekämpfender Holzschutz

Unter bekämpfenden Holzschutz ist die Beseitigung von Pilz- und Insektenschäden zu verstehen. Auch hier sind wieder 2 Bereiche des bekämpfenden Holzschutzes zu nennen: Während eine „Pilzbekämpfung am verbauten Holz“ (siehe Schwammsanierung) im Regelfall nicht zulässig ist, kann durch geeignete Maßnahmen ein akuter Befall durch holzzerstörende Insekten (-larven) abgetötet werden.

Dabei ist es sehr wichtig, zwischen einem akutem Befall und einem alten Schaden zu unterscheiden. Während im ersten Fall nur Augenmerk auf die Standsicherheit gelegt werden muß, sind im 2. Fall umfangreiche Kenntnisse über Art und Befallsausdehnung notwendig, um geeignete Bekämpfungsmaßnahmen auswählen zu können.
Ausführung von Maßnahmen zum bekämpfenden Holzschutz gegen Insekten 

  • genaue Objektbegehung und Untersuchung auf Befall durch Feststellung von Anzeichen auf Lebendbefall (frische tote Käfer, lebende Larven, frischer Larvenkot und neue Fluglöcher, Fraßgeräusche...)
  • Ermittlung der Befallsausdehnung durch Feststellung der vorhandenen Schädigung
  • Auswahl der möglichen Bekämpfungsvarianten:

1. Reinigung (und evtl. Vornässen der Holzbauteile) sowie Aufbringen eines bekämpfend wirkenden, zugelassenen Holzschutzmittels im Spritz- oder Schaumverfahren sowie im Injektage- oder Bohrlochverfahren

2. Einsatz des Heißluftverfahrens zur Bekämpfung der vorhandenen Holzschädlinge durch Aufheizen des Bereiches, bis die erforderliche Abtötungstemperatur von mindestens 55 ° Celsius über eine Stunde lang gehalten wurde (Anmerkungen: Auch bei diesem Verfahren kann der Einsatz von chem. Bekämpfungsmitteln in Bereichen, die durch die Heißluft nicht ausreichend erreicht werden, notwendig sein! Z. B. Schwellen, Außenwandfachwerk, ein vorbeugender Schutz wird lt. DIN durch die Anwendung des Heißluftverfahrens nicht erreicht und sollte bei Holz, welches nicht älter als 60 – 80 Jahre ist nachträglich ausgeführt werden.)



  • Ausführung der Behandlung auf der Grundlage der DIN 68800 Teil 4 unter Beachtung der Anwendungseinschränkungen der jeweiligen Holzschutzmittel bzw. Ausführung der Heißluftbehandlung gemäß WTA-Merkblatt 1-1-87
  • Bescheinigung und Kennzeichnung der ausgeführten Holzschutzmaßnahmen nach Forderung der DIN bzw. WTA-Merkblatt



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