Thomas Loose - Schädlingsbekämpfung p e s t c o n t r o l s e r v i c e j e n a
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Schwammsanierung

 

Der Echte Hausschwamm Serpula lacrymans (Wulf.: Fr.) Schroet., der Prototyp eines Gebäude zerstörenden Pilzes (HaJo Rafalski, 2005), gilt als gefährlichster Holz zerstörender Pilz in Gebäuden. Er befällt ausschließlich Holz und Holzwerkstoffe ab 20 % Holzfeuchte  - ist aber in der Lage, Mauerwerk und andere Baustoffe durch- bzw. zu überwachsen. Seine potentielle Gefährlichkeit liegt unter anderem darin, dass schon bei sehr geringer Feuchte entstehen kann, sich am Anfang meist unbemerkt entwickelt und auch „längere Dürreperioden“ übersteht.

 

Unter Schwammsanierung nach DIN 68800 Teil 4 fallen im engeren Sinn Maßnahmen zur wirksamen Beseitigung des Befalls – natürlich müssen die Ursachen des Befall ebenso beseitigt / dauerhaft abgestellt werden. In Zusammenarbeit von Zimmermann und Schädlingsbekämpfer werden die befallenen Hölzer nach entsprechenden Abstützungen ausgebaut. Durch unser Fachpersonal werden Fruchtkörper und Mycele entfernt, die Untergründe ordnungsgemäß gereinigt und anschließend eine chemische Behandlung des umgebenden Mauerwerkes und der angrenzenden Hölzer ausgeführt.

 

Dabei werden Holzschutzmittel und / oder Schwammsperrmittel durch Streichen, Spritzen oder Schäumen auf die Oberflächen aufgebracht. In bestimmten Fällen ist eine Bohrlochtränkung / Druckinjektage von diversen Hölzern bzw. das Verpressen von Mauerwerk erforderlich. In einzelnen Fällen kann eine Heißluftbehandlung / Wärmebehandlung gemäß Anhang E der DIN 68800 Teil 4 (Februar 2012) eine wirksame Abtötung des Befalls bewirken.

 

Im Rahmen von Schwammsanierungen ist zudem zu beachten, dass in den Befallsbereichen meist ein äußerst ungünstiges Microklima herrscht, welches durchaus auch mit einer hohen bis extrem hohen Belastung mit Schimmelpilzsporen einhergeht. Hier sind dann unbedingt auch Maßnahmen zur Absicherung nicht befallener Bereiche sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Schimmelpilzsanierung angebracht.

 

Als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schwammsanierung ist immer eine genaue Befallsermittlung (Sachverständigenuntersuchung) zu empfehlen, im Freistaat Sachsen ist diese Untersuchung und die Erstellung eines Untersuchungsberichtes / Sachverständigen-Gutachtens Pflicht vor Ausführung der Sanierung. Der Befall durch den Echten Hausschwamm (auch durch Hausbock und / oder Termiten) ist – unter anderem – in Thüringen und Sachsen der zuständigen Baubehörde anzuzeigen!

 

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